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Übergangsregelung zu § 2b Umsatzsteuergesetz verlängert
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2b UStG: Neues Umsatzsteuerrecht für Kommunen | Finance | Haufe
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Einführung von § 2b UStG | Servicestelle Steuern - Hochschulbesteuerung |  Haushalt und Steuern | Abteilung Finanzen und Controlling |  Universitätsverwaltung | Universität Konstanz
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2b UStG in den Startlöchern
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2b UStG - Hilfestellung für die öffentliche Verwaltung
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Verlängerung der Übergangsfrist für die Neuregelung der Umsatzbesteuerung  der öffentlichen Hand | Finanzverwaltung NRW
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Verlängerung der Übergangsfrist für Umsatzsteuer für Kommunen |  Öffentlicher Dienst | Haufe
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Übergangsfrist für neue Umsatzbesteuerung gemäß §2b UStG verlängert
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Umsatzsteuerpflichten gemäß § 2b UStG
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2b UStG: Zwingende Anwendung erst ab 2025 geplant - Steuerportal -  Besteuerung der öffentlichen Hand
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Umsetzung des § 2b UStG und TCMS | Gemeindetag Baden-Württemberg
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Übergangsfrist für neue Umsatzbesteuerung gemäß §2b UStG verlängert
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Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – Bundesregierung plant Verlängerung  der Übergangsfrist zu § 2b UStG » Steuerberaterkammer Niedersachsen  Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Neuregelung in § 2b UStG - Hessen plädiert für längere Übergangsfrist  (FinMin Hessen) - NWB Livefeed
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Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – Verlängerung der Übergangsfrist  zu § 2b UStG um 2 Jahre » Steuerberaterkammer Niedersachsen Körperschaft  des öffentlichen Rechts
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Aktuelles zur Neuregelung des § 2b UStG · PUBLICUS
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2b UStG: Klappe, die letzte? - Der Neue Kämmerer
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Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwendung von § 2b  Umsatzsteuergesetz (2b UStG)
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2b UStG: Zwingende Anwendung erst ab 2025 geplant - RSM Ebner Stolz
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Verpflichtende Anwendung des § 2b UStG: Erneute Verlängerung der  Übergangsfrist? – BBH Blog
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2b UStG: Grundsätzliches, Fristen (Verlängerung), Prüfschema - komuno
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Übergangsfristen der MDR: Endlich verständlich. Mit Merkblatt!
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2b UStG / Schüllermann Seminare
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Update 16.12.2022: Fristverlängerung für die zwingende Anwendung des § 2b  UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 1.1.2025  beschlossen - LADM
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