Deutsche Rentenversicherung - Auch 2022 bleibt die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogenen Altersrenten stabil bei 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab 2023 gilt voraussichtlich
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Der „Grundrente“ sei Dank? Zur Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung – Aktuelle Sozialpolitik
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